Der Elternbeiratsvorsitz im Schuljahr 2022/2023
Vorsitzende: Nadja Emier
Vertreterin: Luisa Sträßle
Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Wir legen wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.
Die Rechte und Aufgaben des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt (§ 57 Schulgesetz Baden-Württemberg). Damit der Elternbeirat seine Aufgaben wahrnehmen kann, ist die Schulleitung verpflichtet, den Elternbeirat zu unterrichten und die notwendigen Auskünfte zu geben.
Es gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats
- die Interessen der Eltern gegenüber der Schule zu vertreten;
- die Anteilnahme der Eltern am Schulleben zu fördern;
- die Wünsche und Anregungen der Eltern, die von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;
- die Anliegen der Schule den Eltern nahezubringen und das Verständnis der Eltern für diese Anliegen zu fördern;
- die Belange der Schule gegenüber Schulaufsicht, Schulträger und Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt;
- bei Jugendschutz und Freizeitgestaltung mitzuwirken, soweit sie das Leben der Schule berühren;
- Störungen der Schularbeit beseitigen helfen, die durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse verursacht sind;
- die Schule bei grundlegenden Angelegenheiten (z.B. Schulversuche, Schulerweiterung) zu beraten;
- bei Maßnahmen, die von allgemeiner Bedeutung für das Schulleben sind, von der Schulleitung angehört zu werden;
- die Festlegung der schuleigenen Stundentafel im Rahmen der Kontingentstundentafel und die Entwicklung schuleigner Curricula im Rahmen des Bildungsplanes zu beraten.